Bevor ein Arbeitgeber eine ausländische Person anstellen darf, muss er nachweisen, dass er auf dem Arbeitsmarkt keine einheimische Arbeitskraft finden kann. Gemäss der Ley federal del Trabajo (Arbeitsgesetz) darf ein Unternehmen nicht mehr als 10 % Prozent Ausländerinnen und Ausländer beschäftigen.

Darüber hinaus sind meistens gute Spanischkenntnisse notwendig, um in Mexiko arbeiten zu können.

Arbeitsrecht

Die Arbeitsbedingungen sind in der Ley federal del Trabajo geregelt (Arbeitsgesetz). Die gesetzliche Wochenarbeitszeit (von Montag bis Samstag) beträgt 48 Stunden (8 Stunden pro Tag). Es gibt kein offizielles Rentenalter, nach genügend Beitragsjahren ist eine Pensionierung ab 60 Jahren möglich (zuständig IMSS). Der Anspruch auf bezahlten Urlaub beträgt 12 Arbeitstage nach einem Arbeitsjahr ohne Unterbruch und 2 zusätzliche Tage pro weiteres gearbeitetes Jahr, ab dem 6. Jahr kommt eine andere Progression zur Anwendung (gemäss Art. 76 und 78 des Ley Federal de Trabajo). Geleistete Überstunden müssen finanziell abgegolten werden, bei Sonntagsarbeit sogar dreifach (Art. 74, 75 der Ley federal del Trabajo). Der Mutterschaftsurlaub beträgt nach geltenden Bestimmungen 84 Tage (42 Tage vor Geburt, 42 Tage nach Geburt), der Vaterschaftsurlaub 5 Tage.

Arbeitsbewilligung

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, beim Instituto Nacional de Migración (Migrationsamt) eine Arbeitsbewilligung zu beantragen. Die antragsstellende Person hat mit der mexikanischen Botschaft in Bern den genauen Prozess für den Aufenthalt/Arbeitsvisum zu klären. Bitte klären Sie frühzeitig ab, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

Stellenvermittlung

Öffentliche Angebote 

Stellensuchende können die elektronische Plattform des Servicio nacional de empleo (nationale Arbeitsvermittlung) benützen oder sich an den Mexikanisch-schweizerischer Wirtschaftsverband Asociación Empresarial Mexicano Suiza (AEMS) wenden.

Private Stellenvermittlung

Bei der Stellensuche können Sie die Jobportale im Internet konsultieren, Inserate in mexikanischen Zeitungen aufgeben und/oder ihre persönlichen Beziehungen nutzen. Eine bekannte und gute Jobbörse ist die CAMEXA (Deutsch-Mexikanische Industrie- und Handelskammer).

Diplomanerkennung

Für die Anerkennung von Diplomen können Sie sich an mehrere Stellen wenden, wie zum Beispiel das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), die Secretaría de Educación Pública (SEP) sowie das Europäische Netzwerk von Informationszentren (ENIC-NARIC).

Selbständige Berufsausübung

Swissnex und der Swiss Business Hub bieten auf ihren Webseiten auch nützliche Informationen für die selbstständige Berufsausübung an.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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