Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Nordosten und Osten des Landes:
Von Reisen in die Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele, Ituri, Nord- und Süd-Kivu und Maniema wird abgeraten.
In den Provinzen Nord- und Süd-Kivu haben die M23 Rebellen, unterstützt von der ruandischen Armee, diverse Städte unter ihre Kontrolle gebracht, darunter auch die Provinzhauptstädte Goma und Bukavu. Es können heftige Gefechte stattfinden. Mehrere ausländische Mitglieder der Friedenstruppen wurden getötet. Es kommt zu Versorgungsengpässen und der Luft- und Strassenverkehr ist eingeschränkt. Die Sicherheitslage in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu ist höchst volatil.
Im ganzen Nordosten und Osten des Landes (inklusive dem Virunga Nationalpark) kommt es regelmässig zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Nebst der kongolesischen Armee sind zahlreiche weitere Akteure, wie beispielsweise die UN- und SADC-Friedenssoldaten, Armeen der Nachbarländer, Rebellen, bewaffnete Milizen und ein Zusammenschluss bewaffneter Zivilpersonen tätig. Es kommt regelmässig zu Kämpfen zwischen verschiedenen bewaffneten Akteuren.
Angriffe und Anschläge fordern regelmässig eine Vielzahl von Opfern.
Es kommt auch zu Entführungen.
In Goma und anderen Städten in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu kommt es regelmässig zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Mission der UNO (MONUSCO) sowie zu Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden, den kongolesischen Sicherheitskräften und MONUSCO Personal. Dabei wurden mehrere Personen aus allen drei Lagern getötet oder verletzt. Es gab auch mehrere Fälle von Brandstiftungen und Plünderungen von Gebäuden der MONUSCO. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.
Zur Bekämpfung der instabilen Sicherheitslage wurde in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu das Kriegsrecht (état de siège) verhängt. Das Kriegsrecht berechtigt die Behörden unter anderem dazu, Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl durchzuführen und die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik:
Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zur Zentralafrikanischen Republik, das weiträumig zu meiden ist.
Die prekäre Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik wirkt sich auch auf die Sicherheit im Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo aus. Bewaffnete und gewalttätige Gruppierungen dringen häufig ein. Es besteht ein hohes Risiko von Überfällen durch gewalttätige Strassenräuber. Es besteht auch die Gefahr von Entführungen.
Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu:
Von Reisen in die Regionen Kwamouth (Provinz Mai-Ndombe) und Bagata (Provinz Kwilu) wird abgeraten.
Hohe Spannungen zwischen zwei verfeindeten Bevölkerungsgruppen verursachen gewalttätige Konflikte in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu. Die Regionen im Westen sind davon besonders betroffen. Es kommt immer wieder zu ethnisch motivierten Angriffen auf Dörfer. Zahlreiche Personen wurden dabei getötet, verletzt oder entführt. Zum Beispiel wurden am 26. Juni 2023 bei einem Angriff auf einen Bus in der Provinz Mai-Ndombe mehr als 20 Personen getötet und mehrere entführt. Am 13. Juli 2024 wurden bei Zusammenstössen in derselben Region mindestens 50 Personen getötet Solche Ereignisse können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.
Lassen Sie bei Reisen in die übrigen, oben nicht erwähnten Gebiete grösste Vorsicht walten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.