Reisehinweise für den Tschad

Gültig am:

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Publiziert am: 21.06.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Grundsätzliche Einschätzung ist aktualisiert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen nach Tschad wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Tschad wird abgeraten.

Die politische, wirtschaftliche und soziale Lage ist sehr angespannt. Ende Februar 2024 sowie rund um die Präsidentschaftswahlen vom 6. Mai 2024 kam es zu politischer Gewalt, bewaffneten Zusammenstössen und Schiessereien, die mehrere Todesopfer und Verletzte forderten. Die Sicherheitslage bleibt unsicher und kann sich schnell ändern.

Vor allem in N’Djamena kann es jederzeit zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Dabei sind Strassenblockaden und Vandalenakte möglich. Wiederholt haben die Sicherheitskräfte scharfe Munition eingesetzt, um Demonstrationen aufzulösen. Im Oktober 2022 wurden bei Demonstrationen mehr als 100 Personen getötet und mindestens 500 verletzt. Weitere Ereignisse dieser Art sind möglich.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet vorübergehend nicht gewährleistet ist.

In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara und der Sahelzone verschleppt. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen. Das Entführungsrisiko ist in einigen Gebieten sehr hoch. 

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land; es ist am höchsten in der Region des Tschadsees. In dieser Region kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen durch terroristische Gruppierungen sowie zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen diese Gruppierungen. Zum Beispiel wurden im November 2022 bei einem Angriff in der Region Lac mindestens 10 Soldaten getötet.

Beachten Sie die Informationen auf den spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich regelmässig in lokalen, gewaltsamen Konflikten entladen. Auch Kämpfe zwischen Rebellengruppen und den Sicherheitskräften kommen vor.

Beispiele:

  • Ende März 2024 wurden bei Zusammenstössen in der Region Moyen-Chari mindestens 23 Personen getötet.
  • Im März 2024 wurden bei Zusammenstössen im Departement Djourf al Ahmar in der Region Sila mindestens 42 Personen getötet.
  • Im August 2023 wurden bei Zusammenstössen im Departement Mangalme in der Region Guera mindestens zehn Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
  • Im Mai 2023 forderten Zusammenstösse in der Region Mandoul mindestens acht Todesopfer sowie eine unbekannte Anzahl von Verletzen und Vermissten.
  • Im April 2023 wurden bei gewalttätigen Zusammenstössen im Departement Monts de Lam in der Region Logone Oriental mindestens 22 Personen getötet und über 100 Personen verletzt.
  • Im Mai 2022 wurden bis zu 200 Personen bei Zusammenstössen in der Region Tibesti getötet.

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es besteht landesweit ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden - einschliesslich in der Hauptstadt N‘Djamena. Häufig werden Schuss- und andere Waffen eingesetzt. Unter anderem kommt es oft zu Diebstählen von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.

In den ehemaligen Kampfzonen besteht das Risiko von Blindgängern. In den Regionen Tibesti, Borkou und Ennedi sind zudem noch Landminen vorhanden.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung wenden.
Schweizer Botschaft in Nigeria
Schweizer Kooperationsbüro und Konsularagentur im Tschad
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 21.06.2024

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