Reisehinweise für den Tschad

Gültig am:

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Publiziert am: 21.10.2025

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen nach Tschad wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Tschad wird abgeraten.

Die politische, wirtschaftliche und soziale Lage ist sehr angespannt.

Am 8. Januar 2025 wurden bei einem Angriff auf den Präsidentenpalast 19 Personen getötet und sechs weitere verletzt. Auch im Februar 2024 sowie rund um die Präsidentschaftswahlen im Mai 2024 kam es zu politischer Gewalt, bewaffneten Zusammenstössen und Schiessereien, die mehrere Todesopfer und Verletzte forderten.

Vor allem in N’Djamena kann es jederzeit zu Demonstrationen und Ausschreitungen kommen. Dabei sind Strassenblockaden und Vandalenakte möglich. Wiederholt haben die Sicherheitskräfte scharfe Munition eingesetzt, um Demonstrationen aufzulösen.

In N’Djamena sowie in anderen Landesteilen können Sicherheitskontrollen vorkommen.

Die Sicherheitslage bleibt unsicher und kann sich schnell ändern.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet vorübergehend nicht gewährleistet ist.

In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara und der Sahelzone verschleppt. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen. Das Entführungsrisiko ist in einigen Gebieten sehr hoch. 

Das Risiko von terroristischen Anschlägen und Überfällen besteht im ganzen Land; es ist am höchsten in der Region des Tschadsees. In dieser Region kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen durch terroristische Gruppierungen sowie zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen diese Gruppierungen. Zum Beispiel wurden Ende Oktober 2024 bei einem Angriff in Barkaram in der Region Lac 40 Armeeangehörige getötet.

Beachten Sie die Informationen auf den spezifischen Internet-Seiten:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen bestehen latente Spannungen, die sich regelmässig in lokalen, gewaltsamen Konflikten entladen. Auch Kämpfe zwischen Rebellengruppen und den Sicherheitskräften kommen vor.

Beispiele:

  • Im Juni 2025 wurden bei Zusammenstössen in der Region Mayo Kebbi West mindestens 18 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
  • Im Juni 2025 wurden bei Zusammenstössen in der Region Quaddai mindestens 16 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
  • Im Mai 2025 wurden bei Zusammenstössen in der Region Logone Occidental 51 Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
  • Ende März 2024 wurden bei Zusammenstössen in der Region Moyen-Chari mindestens 23 Personen getötet.
  • Im März 2024 wurden bei Zusammenstössen im Departement Djourf al Ahmar in der Region Sila mindestens 42 Personen getötet.

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Es besteht landesweit ein hohes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden - einschliesslich in der Hauptstadt N‘Djamena. Häufig werden Schuss- und andere Waffen eingesetzt. Unter anderem kommt es oft zu Diebstählen von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt.

In den ehemaligen Kampfzonen besteht das Risiko von Blindgängern. In den Regionen Tibesti, Borkou und Ennedi sind zudem noch Landminen vorhanden.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung wenden.
Schweizerische Botschaft in Nigeria

Schweizerisches Kooperationsbüro und Konsularagentur im Tschad

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 21.10.2025

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