14.10.2014

Bern, 14.10.2014 - Rede von Bundespräsident Didier Burkhalter, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, an der Jahreskonferenz der Abteilung Menschliche Sicherheit des EDA - Es gilt das gesprochene Wort

Rednerin/Redner: Bundespräsident, Didier Burkhalter (2014); Didier Burkhalter

Sehr geehrte Frau Nyanjura,

vielen Dank, dass Sie von Ihren Erfahrungen erzählt haben. Ich möchte Ihnen für den Mut und die innere Kraft, die Sie in all den letzten Jahren bewiesen haben, meine Hochachtung aussprechen. Wenn Sie nach all dem Erlittenen in der Lage sind, einen Appell zu lancieren, um dem Leiden der Kinder in bewaffneten Konflikten Einhalt zu gebieten, dann müssen wir – die Schweiz, die internationale Gemeinschaft – auf Ihren Mut mit Taten antworten. Ihr Erfahrungsbericht ist ein Appell zum Handeln, um über die Würde der Kindersoldaten die Würde der Menschheit zu verteidigen.

Sie sind eines der 24 000 bis 38 000 Kinder, die seit 1986 in Uganda verschleppt und als Soldaten, Träger und Sklaven gebraucht wurden. Wie Sie beschrieben haben, werden Mädchen, die in die Streitkräfte oder bewaffneten Gruppen eingegliedert werden, oft zwangsverheiratet und sind Gewalt in unvorstellbarem Ausmass ausgesetzt. Sogar wenn bewaffnete Gruppen sich verpflichten, die Kinder freizulassen, behalten sie die Mädchen häufig als ihre «Frauen»; das war auch bei Ihnen der Fall.

2004 sind Sie der Brutalität der „Lord's Resistance Army“ unter Lebensgefahr entkommen und konnten an einem Rehabilitationsprogramm der Organisation World Vision teilnehmen. Trotz Ihrer belastenden Vergangenheit haben Sie ein Universitätsstudium absolviert und dieses Jahr mit einem Bachelor abgeschlossen. Herzliche Glückwünsche! Sie haben meinen tiefen Respekt!

Wir müssen alles daran setzten, um die Jugend von den Schrecken des Krieges zu verschonen. Wir müssen vereint handeln, denn Kinder sind zu häufig Opfer oder gar Täter in Konfliktsituationen. Der Friedensnobelpreis wurde dieses Jahr zu Recht an die junge Pakistanerin Malala Yousafzaï und an den Inder Kailash Satyarthi verliehen für ihren Kampf gegen die Unterdrückung von Kinder und Jugendlichen und für das Recht aller Kinder auf Bildung.

Mit 17 Jahren ist Malala die jüngste Friedensnobelpreisträgerin. Wir müssen der Jugend Vertrauen schenken und der Jugend ermöglichen, ihre Träume zu verwirklichen. Perspektiven schaffen ist eine Grundaufgabe politischen Handelns! Wir müssen diese Welt von morgen schaffen, für die Jugend, durch die Jugend und mit der Jugend.

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter des Parlaments,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Kantonsregierung,
sehr geehrte Frau Chefanklägerin des IStGH,
sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Freunde,

Die Militärgeschichte berichtet in allen Epochen und in allen Kulturen von Kindern, die in Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen eingebunden wurden. Wir stellen erschüttert fest, dass diese Erscheinung aus einer anderen Zeit in den allermeisten bewaffneten Konflikten des 21. Jahrhunderts immer noch aktuell ist.

Die Menschheit hat zwar Vieles geleistet, um die Unschuld der Kindheit und die Würde ihrer jüngsten Mitglieder zu schützen, aber dennoch leiden heute Hunderttausende Kinder immer noch unter den Folgen von bewaffneten Konflikten. Kinder werden von den aktuellen Krisen in der zentralafrikanischen Republik, im Südsudan, in Gaza und anderswo mit voller Wucht getroffen. In Nigeria greift Boko Haram systematisch Schulen an. Im Irak haben Gewalt und Grausamkeit gegen Zivilpersonen in den letzten Wochen ein beispielloses Ausmass erreicht. In Syrien rekrutieren nichtstaatliche bewaffnete Gruppen täglich neue Mitglieder. Der Gipfel des Zynismus: Bestimmte Gruppierungen, besonders die Terroristen des selbsternannten «Islamischen Staats», rekrutieren Kinder in Kampagnen mit dem Versprechen auf kostenlosen «Schulbesuch». Dieser beinhaltet den Umgang mit Waffen und die Ausbildung für unbeschreibliche, grauenvolle Handlungen, vor allem Selbstmordeinsätze.

Schätzungen zufolge dienen gegenwärtig mindestens 250 000 Kinder in staatlichen Streitkräften oder in bewaffneten Gruppen. Einige werden entführt oder zwangsrekrutiert. Andere werden durch Perspektivlosigkeit – Armut, Misshandlung und Diskriminierung – dazu getrieben. Wieder andere suchen Rache für Gewalttaten, die gegen sie oder ihre Familien begangen wurden. Ganz gleich, was den Einzelnen motiviert – jeder dieser 250 000 Fälle ist ein menschlicher Skandal. Der Krieg zerstört ihre Träume und vernichtet ihre Zukunftsaussichten. Es ist an uns, zu handeln, um diesen 250 000 Kindern eine Zukunft zu geben – eine Zukunft, die auch jene ihrer Gemeinschaft und unserer Gemeinschaft ist. Wir müssen handeln, um über die Würde dieser Kinder, die ihr Schicksal nicht selbst ausgesucht haben, die Würde der Menschheit zu verteidigen.

Aktionsplan zur Verhinderung des Missbrauchs von Kindern als Kindersoldaten

Angesichts der enormen Tragweite dieses bedrückenden Problems müssen wir uns folgende Fragen stellen:

- Wie können wir diesen Zehntausenden Kindern wenigstens einen Teil ihrer gestohlenen Würde zurückgeben?
- Wie können wir Gewalt gegen Kinder verhindern?
- Was kann die Schweiz beitragen?

Unbestritten ist, dass wir handeln müssen. Die Schweiz tut dies. Die Sicherheit und die Rechte derjenigen, die am verletzlichsten sind, ist eine Priorität für unser Land. Deshalb setzt sich die Schweiz auch für den Schutz der Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten ein. Sie tut dies im Rahmen einer bereits 2009 verabschiedeten und im letzten Jahr überarbeiteten Strategie.

Die Schweiz setzt sich beispielsweise für die Schaffung von wirkungsvollen Mechanismen zur bessern Einhaltung des humanitären Völkerrechts ein und hat in Zusammenarbeit mit dem IKRK eine entsprechende Initiative lanciert. Ein wichtiges Element ist auch der Kampf gegen die Straflosigkeit. Darum setzt sich die Schweiz konsequent für die Stärkung des Internationalen Strafgerichtshofs ein.

Der Schutz der Schwächsten ist ein zentrales Element der Strategie. Darum wird sich die Schweiz künftig im Kampf gegen die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten mit noch mehr Nachdruck engagieren. Der Aktionsplan, der heute präsentiert wird, unterstreicht den politischen Willen der Schweiz, dem Phänomen der Kindersoldaten mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Denn: Kinder haben das Recht, Kinder zu sein. Das ist der Zweck unseres Aktionsplans.
 
Dieser beinhaltet drei Schwerpunkte:

1. Die Stärkung des Kinderschutzrechts;
2. die Förderung des Schutzes von Kindern im multilateralen Rahmen;
3. das verstärkte Engagement vor Ort.

Schauen wir die drei Schwerpunkte genauer an:

Das humanitäre Völkerrecht gewährt Kindern in allen Arten von bewaffneten Konflikten einen besonderen Schutz. Die Eingliederung von Kindern unter 15 Jahren oder deren unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten ist sowohl nach dem humanitären Völkerrecht als auch nach dem Völkerstrafrecht untersagt. Hinzu kommt der Schutz durch das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten. Darin wird das Mindestalter für die obligatorische Rekrutierung und die direkte Beteiligung an den Feindseligkeiten auf 18 Jahre festgelegt.

Die Schweiz engagiert sich für die universelle Ratifizierung des Fakultativprotokolls und arbeitet darauf hin, dass die ratifizierenden Staaten ihre Verpflichtungen einhalten und das festgelegte Mindestrekrutierungsalter von 18 Jahren respektieren.

Die universelle Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt. Er genügt jedoch nicht. Das Problem sind vor allem die nichtstaatlichen Gruppierungen: Von 59 bewaffneten Akteuren, die heute die Rechte der Kinder verletzten, sind 51 nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen. Hier nützt das Völkerrecht allein nicht. Denn die nichtstaatlichen Akteure fühlen sich oft rechtlich nicht gebunden, obwohl das humanitäre Völkerrecht auch für sie verbindlich ist. Darum muss man andere Lösungen suchen, um nichtstaatliche bewaffnete Gruppierungen zur Einhaltung der Kinderrechte zu bewegen. Ein Weg hierzu ist der Dialog.

Dieser hat sich bisher als nützlich erwiesen. Deshalb wird die Schweiz die Bemühungen in diesem Bereich verstärken. Sie arbeitet hierfür mit erfahrenen Partnern, wie dem IKRK oder Geneva Call zusammen.

Auf multilateraler Ebene engagiert sich die Schweiz für Entscheidungen, die den Schutz von Kindern verbessern sollen, sowie für die Umsetzung der multilateralen Mechanismen. Sie engagiert sich in den offenen Debatten im Sicherheitsrat, in den interaktiven Dialogen in der Generalversammlung und im Menschenrechtsrat, aber auch anlässlich der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz. Sie wird die Diskussionen weiter in diesem Sinne beeinflussen. Die Schweiz stellt dem Büro des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte einen Experten bereit und führt einen regelmässigen hochrangigen Dialog mit dem Sonderbeauftragten.

Der dritte Schwerpunkt ist die Hilfe vor Ort. Wenn terrorisierte, traumatisierte, gebrochene Kinder in ihre Gemeinschaften zurückkehren, brauchen sie unbedingt Schutz. Sie benötigen gezielte Hilfe.

Die Reintegration spielt für das Wohlergehen und die Zukunft des Kindes und der Gemeinschaft eine entscheidende Rolle. Unser Aktionsplan umfasst Bildungsprogramme, Berufsbildung und psychosoziale Rehabilitation, um zu verhindern, dass die Kinder erneut in die Hände von Streitkräften oder bewaffneten Gruppen geraten. Die Schweiz hält es für besonders wichtig, bedarfsgerechte Lösungen für Mädchen zu finden, die entführt und als Sexsklavinnen missbraucht wurden.

Diese jungen Mädchen, oft Opfer des Vergessens, machen etwa 40 Prozent der rekrutierten Kinder aus. Sie stehen harte Trainings durch, müssen zu den Waffen greifen und genau wie die Knaben kämpfen. Schon kleine Mädchen erleiden Gewalt und sexuelle Sklaverei. Vergewaltigung wird als Kriegswaffe und als Instrument zur Bestrafung, Unterwerfung und Demütigung eingesetzt.

Die Reintegration der Mädchen in die Gesellschaft ist oft sehr schwierig, weil ihre eigenen Gemeinschaften sie verstossen. Obwohl gerade diese Mädchen Betreuung und Unterstützung am meisten brauchen, werden sie in Sensibilisierungs- und Reintegrationsprogrammen oft „vergessen“.

Viele von ihnen wagen es nicht, aus dem Schweigen herauszutreten – aus Angst, dass man sie als Mitglieder einer bewaffneten Gruppe oder als „Rebellen-Bräute“ bezeichnet und ihre Kinder als „Rebellen-Babys“ stigmatisiert.

Der Aktionsplan sieht vor, ihren Bedürfnissen durch wirksame Programme zur Prävention, Demobilisierung, Sensibilisierung und Reintegration besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Es handelt sich um eine wesentliche Aufgabe, denn so lange diese Mädchen die Last ihrer Demütigung alleine tragen müssen, leidet die Würde der ganzen Menschheit.

Die von der Schweiz geplanten Programme erschliessen diesen Kindern den langen Weg, um ihre Jugend zurückzuerobern, ihre Menschlichkeit zurückzugewinnen und einen Beitrag an die Gesellschaft zu leisten.

Zudem bedeuten die Programme ein Gegengift zum Klima der Gewalt und vermitteln den Kindern die Fähigkeit, positiv zu denken. Die Programme helfen ihnen, wieder zu träumen und zu hoffen.

Damit bildet der Aktionsplan Teil des Willens, zur Prävention und Milderung der Konsequenzen von Instabilität und Konflikten weltweit beizutragen.

Die Stärkung des Rechts beinhaltet auch zwingend, die Schuldigen zu bestrafen. Die Schweiz setzt sich darum entschlossen für den Kampf gegen die Straflosigkeit ein. Dabei verfolgt sie das Ziel, Verbrechen zu verhüten, die eine Schande für die Menschheit bedeuten, und den Opfern solcher Handlungen Gerechtigkeit zu verschaffen.

Was leistet die Justiz für die Kindersoldaten?

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Rekrutierung von unter 15-jährigen Kindern und die direkte Beteiligung an den Feindseligkeiten bilden schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts. Die Staaten müssen von solchen Verletzungen absehen und überdies alle Urheber dieser Verletzungen aufspüren und bestrafen.

Der internationale Strafgerichtshof (IStGH), die Ad-hoc- und die hybriden Strafgerichte spielen beim Kampf gegen die Straflosigkeit eine Schlüsselrolle. Das Römer Statut nennt auf der Liste der Kriegsverbrechen, die der Gerichtsbarkeit des IStGH unterliegen, die aktive Beteiligung von Kindern unter fünfzehn Jahren an Feindseligkeiten und die Einziehung dieser Kinder.

2012 wurden der kongolesische Warlord Thomas Lubanga und der ehemalige Präsident Liberias Charles Taylor von internationalen Strafgerichten verurteilt; dies ist ein bedeutender Fortschritt. Die Massnahmen haben eine starke Signalwirkung: Die Rekrutierung von Kindern ist ein Kriegsverbrechen, das die Menschheit nicht länger toleriert. Wer Verbrechen gegen Kinder begeht, wird gefunden, festgenommen und zur Verantwortung gezogen werden.

Die Schweiz engagiert sich mit aller Entschlossenheit gegen die Straflosigkeit und unterstützt den IStGH nach Kräften. Der IStGH ermöglicht einen wesentlichen Durchbruch im Kampf gegen die Straflosigkeit sowie für die Förderung und Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte.

Es ist sehr wichtig, den IStGH politisch zu unterstützen. Die Schweiz setzt sich z. B. im Rahmen von bilateralen Gesprächen dafür ein, dass weitere Länder dem Römer Statut beitreten, und bietet ihre fachliche Hilfe an. Zudem formuliert sie im UNO-Menschenrechtsrat diesbezügliche Empfehlungen.

Es ist für uns eine Ehre, dass die Chefanklägerin des IStGH heute bei uns ist. Vielen Dank, Frau Chefanklägerin, dass Sie uns heute Ihre kostbare Zeit widmen und uns die Ziele und die grössten Herausforderungen schildern, mit denen Sie im Kampf gegen die Straflosigkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert sind. Wir beglückwünschen Sie zu Ihrer wichtigen Arbeit.

Trotz aller Anstrengungen bleiben bestimmte schwere Rechtsverletzungen an Kindern in bewaffneten Konflikten noch allzu oft folgenlos. Der Zugang zur Justiz und der Kampf gegen die Straflosigkeit müssen auf nationaler und lokaler Ebene unbedingt verbessert werden. Diese Fortschritte müssen in Übereinstimmung mit dem internationalen Justizsystem geleistet werden.

Vergangenheitsbewältigung und Prävention

Sehr geehrte Damen und Herren

In kriegsgebeutelten Gesellschaften setzt das Versprechen einer besseren Zukunft für die Jugend auch voraus, sich mit der dunklen und schmerzhaften Vergangenheit auseinanderzusetzen. Wer sich der Vergangenheit stellt und die Straflosigkeit bekämpft, um das Vertrauen wieder herzustellen, schafft die Grundlage für eine neue Zukunft. Die Schweiz entwickelt systematische und kohärente Aktionen zur Vergangenheitsbewältigung. Diese zielen insbesondere auf Situation in denen massive Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts stattgefunden haben. Es ist von zentraler Bedeutung, dass sich Staaten ihrer Pflichten und Opfer ihrer Rechte bewusst sind: Recht auf Wissen, Recht auf Gerechtigkeit, Recht auf Wiedergutmachung und Garantie, dass sich die Verbrechen nicht wiederholen.

Die Schweiz unterstützt die Regierungen und Akteure der Zivilgesellschaft, die sich in diesen langen und komplexen Prozessen befinden. Zudem berät sie Mediatoren in Friedensprozessen. Die Dienstleistungen der Schweiz im Bereich Vergangenheitsbewältigung werden u. a. in Kolumbien, auf den Philippinen, auf dem Balkan und im frankophonen Afrika wahrgenommen.

Der Schutz der Kinder setzt auch Prävention voraus. Die Prävention einer Rekrutierung von Kindern durch Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen ist dann erfolgreich, wenn sie Teil einer langfristigen Strategie ist und jungen Menschen Zukunftschancen eröffnet. Fehlende Berufsaussichten und mangelnder Zugang zu grundlegenden Diensten sind für Jugendliche oft Anlass zu Frustration. Um ihre Frustration zu beseitigen, müssen sie Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsangebote erhalten. Die Schweiz besitzt langjährige Erfahrungen bei der Förderung von Bildungsstrukturen, die von den lokalen Gemeinschaften getragen und unterstützt werden. Im breiteren Sinn setzt sich die Schweiz ständig dafür ein, die Widerstandskraft der Gesellschaften und ihrer Institutionen zu stärken und sie zu einem politischen, gewaltfreien Umgang mit Konflikten zu befähigen. In diesem Kontext unterstützt die Schweiz zum Beispiel den Global Community Engagement and Resilience Fund (GCERF). Dieser Fonds will mit innovativen Mitteln lokale Initiativen unterstützen, die gegen jede Form gewalttätigen Extremismus ankämpfen.

Schlussfolgerungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Alter, in dem ein Kind die Schule besuchen, die Welt entdecken, träumen und tausend wichtige Dinge fürs Leben lernen sollte, werden Kindersoldaten aus ihrer Gemeinschaft herausgerissen, in den Albtraum des Kriegs gestürzt und Gewalt ausgesetzt. Anstatt lesen zu lernen, lernen sie, mit Waffen umzugehen und zu töten. Anstatt zu lernen, frei zu sein, werden sie zu Zwangsarbeiter gemacht. Sie werden verstümmelt, traumatisiert, gebrochen – ihre zukünftige Identität wird zutiefst beeinträchtigt. Sie werden ihrer Würde beraubt und mit ihnen verliert die ganze Menschheit ein wenig von ihrer Würde.

Die Tragödie der Kindersoldaten verlangt von uns, zu handeln. Für sie zu handeln. Aber auch entschlossen und mitleidlos gegen die Urheber dieser Verbrechen vorzugehen. Welche Schande, den Bericht eines Offiziers zu hören: «Kindersoldaten sind ideal, weil sie sich nicht beklagen und keinen Lohn erwarten; wenn man ihnen befiehlt, zu töten, dann töten sie».

Die Frage der Kindersoldaten ist komplex, beschämend und unwürdig. Trotz allem gibt es einen Hoffnungsschimmer. Die Hoffnung darauf, dass wir eines Tages in einer Welt leben, in der alle Kinder ihre Rechte geniessen. Die Hoffnung, dass sie weit weg von Schrecken und Gewalt des Kriegs aufwachsen. Die Hoffnung darauf, die Jugend zu erleben, die sie verdienen. Die Schweiz wird den Kampf gegen das Phänomen der Kindersoldaten entschlossen weiter kämpfen, bis diese Hoffnung Wirklichkeit wird.


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Letzte Aktualisierung 29.01.2022

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