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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Auch im neuen Übereinkommen ist die Verpflichtung der Vertragsparteien zu jährlich definierten Mengen an Nahrungsmittelhilfe das zentrale Element. Neben Nahrungsmittellieferungen umfasst das Übereinkommen nun auch weitere Aktivitäten der Ernährungshilfe. So z.B. die Lieferung von Nährstoffen zur Anreicherung von Basisrationen, finanzielle Hilfe oder die Abgabe von Lebensmittelgutscheinen. Die Parteien bekennen sich zudem, wie von der Schweiz explizit gefordert, zu mehr Transparenz und zur Einhaltung der international anerkannten Grundsätze einer bedürfnisorientierten Ernährungshilfe.
Das neue Übereinkommen wurde von der Schweiz sowie Australien, der EU, Kanada, Japan und den Vereinigten Staaten ausgehandelt. Es wurde gestern durch Paul Seger, dem Schweizer Botschafter bei den Vereinten Nationen in New York für die Schweiz unterzeichnet; gleichzeitig wurde die Ratifikationsurkunde hinterlegt. Falls bis Ende November 2012 fünf Unterzeichnerstaaten ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, tritt es am 1. Januar 2013 in Kraft.
Weiterführende Informationen
Nahrungsmittelhilfe – Risikominderung und Krisenvorsorge
Adresse für Rückfragen:
Jacques Chavaz, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Stellvertretender Direktor, Tel. +41 31 322 25 02
Jacqueline Birrer, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA, Bereich Humanitäre Hilfe und SKH, Tel. +41 31 322 30 28
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten