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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
In einem Artikel, der in Zeitungen auf der ganzen Welt abgedruckt wurde, würdigten Bundespräsident Didier Burkhalter und der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Peter Maurer, die Fortschritte zum Schutz der militärischen und zivilen Kriegsopfer, die das humanitäre Völkerrecht in den letzten 150 Jahren erzielt hat. Am 22. August 1864 trafen sich auf Initiative des Bundesrats und des im Jahr zuvor gegründeten IKRK die Vertreter von zwölf europäischen Staaten in Genf und verabschiedeten die 1. Genfer Konvention. So wurde eine Entwicklung in Gang gebracht, die der Brutalität der Kriege Grenzen setzen soll.
Die Grundsätze des humanitären Völkerrechts sind heute weltweit anerkannt. Die Staaten haben es in ihren nationalen Rechtssystemen integriert, und die Armeen in den Ausbildungskonzepten und Militärdoktrinen. In ihrem Artikel erinnern Bundespräsident Burkhalter und IKRK-Präsident Maurer aber auch daran, dass die Entwicklung bei weitem nicht nur ermutigend sei. Täglich erreichen uns Bilder und Berichte, die von unsäglichem Leid in bewaffneten Konflikten zeugen, obwohl alle Konfliktparteien, ob staatlich oder nichtstaatlich, dem humanitären Völkerrecht verpflichtet sind. Dieses sei nie auf Dauer gesichert, sondern bedürfe einer permanenten Anstrengung, heisst es im Text.
Eine der wichtigsten humanitären Herausforderungen heute ist die Stärkung der Einhaltung bestehender Regeln, insbesondere mittels der Schaffung von entsprechenden zwischenstaatlichen Mechanismen. Die Schweiz und das IKRK sind entschlossen, sich dafür einzusetzen und führen seit 2012 Konsultationen mit allen Staaten. Angestrebt wird beispielsweise ein Staatenforum, das sich regelmässig mit Fragen der Einhaltung und Umsetzung der Pflichten befasst und Massnahmen für die bessere Einhaltung trifft. Überdies sollte den Staaten ein Instrument zur Verfügung stehen, um in Situationen schwerster Verstösse des humanitären Völkerrechts reagieren zu können, fordern der Bundespräsident und der IKRK-Präsident. Die Schweiz und das IKRK werden der 32. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondkonferenz nächstes Jahr in Genf entsprechende Empfehlungen unterbreiten, damit die Staaten über das weitere Vorgehen entscheiden können.
Die Geburt des humanitären Völkerrechts wurde auf den Tag genau 150 Jahre später mit dem Start einer Ausstellung des preisgekrönten Genfer Fotografen Jean Mohr im Landesmuseum in Zürich gewürdigt. Die Kollektion „Krieg aus der Sicht der Opfer“ ist ein Projekt des EDA in Zusammenarbeit mit dem Musée de l’Elysée in Lausanne und zeigt vom Krieg betroffene Menschen und durch Konflikte veränderte Landschaften. Sie zeigt, wie Kinder mit den Auswirkungen von Krieg umgehen und wie die Menschen Wege finden, unter schwierigsten Bedingungen eine gewisse Normalität zu leben. Die Bilder vermitteln, trotz der Umstände, Hoffnung und Würde.
Nach der Ansprache des Direktors des Schweizerischen Nationalmuseums, Andreas Spillmann, sprach an der Vernissage Botschafter Martin Dahinden, Direktor der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA): „Die schrecklichen Bilder aus Syrien oder Südsudan, aus Gaza oder der Ukraine zeigen, dass die Anliegen des humanitären Völkerrechts – leider – in hohem Mass aktuell und relevant bleiben“. Die Bilder von Jean Mohr erinnern daran, „dass es bei unserer Arbeit – sei es auf rechtlicher, politischer oder operationeller Ebene – immer darum geht, die Würde der Betroffenen zu schützen“. Nebst Andreas Spillmann und DEZA-Direktor Martin Dahinden waren der Künstler selbst sowie die Vizepräsidentin des IKRK, Christine Beerli und der Vizepräsident des SRK, Kaspar Schild, an der Eröffnung der Ausstellung anwesend. Literarisch untermalt wurde die Veranstaltung von einer Lesung der Theater- und Filmschauspielerin Heidi Maria Glössner.
Weiterführende Informationen
150 Jahre humanitäres Engagement der Schweiz,Schweizer/IKRK Initiative für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts,Ausstellung: Krieg aus der Sicht der Opfer (Landesmuseum; 23.8.-26.10.2014),ABC des humanitären Völkerrechts
Adresse für Rückfragen:
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