Die Anzahl der gewährten Ferientage hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und reicht von 14 Kalendertagen für Personen, die weniger als 5 Jahre gearbeitet haben, bis zu 35 Kalendertagen für Personen, die mehr als 20 Jahren gearbeitet haben. Die Arbeitslosenquote ist sehr hoch, darum ist für ausländische Stellungsuchende oft nicht einfach, eine Arbeitsstelle zu finden.

Arbeitsbewilligung

Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Argentinien ist, nebst einem gültigen Visum und der Anmeldung bei der Föderalen Verwaltung der öffentlichen Einnahmen («Administración Federal de Ingresos Públicos (AFIP)», auch eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Dieser kann beim Arbeitsministerium beantragt werden. 

Stellenvermittlung

Da Argentinien eine sehr hohe Arbeitslosenquote hat, ist den Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer praktisch inexistent. Die Schweizerisch-Argentinische Handelskammer publiziert Stelleanzeigen und Stellengesuche. Von Nutzen sind globale Internet-Suchmaschinen

Diplomanerkennung

Für die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen ist das Staatssekretariat für Bildung («Ministerio de Educación») zuständig. Der Ministererlass Nr. 2388/15 regelt die Anerkennung von berufsqualifizierenden Abschlüssen, die von Fachschulen oder Fachhochschulen (also von ausseruniversitären Ausbildern im tertiären Bereich) im Ausland erteilt werden. 

Selbständige Berufsausübung

Informationen zur Ausübung einer selbständigen Berufstätigkeit zur Firmengründung erteilt das Ministerium für produktive Entwicklung. Die Schweiz und Argentinien haben am 12. April 1991 ein Abkommen zum Investitionsschutz unterzeichnet. Ausländische Investoren können Kapital und Gewinne ins Ausland transferieren.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, sich an «Switzerland Global Enterprise» oder an Handelskammer zu wenden

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