Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA die Bestimmungen von Argentinien zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Auf dem Bild sieht man einen Gletscher, der von Wasser umgeben ist.
Der Perito-Moreno-Gletscher ist der grösste Gletscher, der sich im Nationalpark Los Glaciares im argentinischen Teil Patagoniens befindet. © Unsplash

Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Touristenvisum. Für die Einreise wird ein gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie der Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt benötigt. Touristenaufenthalte können grundsätzlich durch die zuständige Behörde einmalig für 90 Tage verlängert werden. Verbindliche Auskünfte erteilt die «Dirección Nacional de Migraciones». Eine Erwerbstätigkeit darf nicht aufgenommen werden.

Ist ein längerer Aufenthalt bzw. eine Erwerbstätigkeit geplant, ist ein Visagesuch bei der zuständigen argentinischen Vertretung einzureichen (argentinische Botschaft in Bern). Es bestehen Visen für die zweckbezogenen Kategorien Geschäftsreisen, berufsbedingte kurzfristige Aufenthalte, unbegrenzte Aufenthalte und Aufenthalt im Ruhestand. Die argentinische Vertretung erteilt rechtsverbindlich Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen. 


Visa für Argentinien


Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass (oder die gültige ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandsangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

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