Familienzusammenführung

Visa zur Familienzusammenführung können nur bei der konsularischen Vertretung der Argentinischen Republik beantragt werden, die dem Wohnsitz der Ausländerinnen oder des Ausländers entspricht. Diese Art von Visum ist für die Ehepartnerin bzw. Ehepartner, das Kind oder den Elternteil eines einheimischen, eingebürgerten oder durch Option argentinischen Staatsbürgers erhältlich. Ebenso kann eine Ausländerin bzw. Ausländer, die Ehepartnerin oder Ehepartner, Elternteil, Kind unter 18 Jahren oder mit Behinderung einer Ausländerin bzw. eines Ausländers mit Daueraufenthalt ist, dieses Visum erhalten. 

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe oder eingetragene Partnerschaft wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandsbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Seit 2010 erlaubt Argentinien die gleichgeschlechtliche Ehe. Homosexualität ist gesellschaftlich weitgehend akzeptiert. 

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

Zum Anfang