Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) und Burundi: Es besteht die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Banden aus den beiden Nachbarländern. Die Eskalation der Gewalt im Osten der Demokratischen Republik Kongo (Provinzen Nord- und Südkivu) wirkt sich auch auf das ruandische Grenzgebiet aus. Am 4. Oktober 2019 hat ein bewaffneter Angriff in der Nähe des Volcanoes Nationalparks über ein Dutzend Todesopfer und mehrere Verletzte gefordert. Von Reisen in die Grenzgebiete zur Demokratischen Republik Kongo (Kinshasa) und zu Burundi wird abgeraten. Eine Ausnahme bilden die Nationalparks unter folgenden Voraussetzungen: Sie besuchen die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführern. Sie befolgen die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Sie lassen grösste Vorsicht walten.
Nationalparks in den anderen Landesteilen: Besuchen Sie die Nationalparks in organisierten Touren und in Begleitung von vertrauenswürdigen lokalen Reiseführern. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkverwaltungen und der Sicherheitskräfte. Sie lassen grösste Vorsicht walten.
Grenzgebiet zu Uganda: Es bestehen politische Spannungen zwischen Ruanda und Uganda, die entlang der Grenze vereinzelt zu bewaffneten Zwischenfällen führen. Informieren Sie sich vor und während der Reise ins Grenzgebiet zu Uganda bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.