Reisehinweise für Russland

Gültig am:

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Publiziert am: 09.05.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Russland wird abgeraten.

Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen, deren Anwesenheit in Russland nicht dringend erforderlich ist, das Land vorübergehend und mit eigenen Mitteln zu verlassen. Der Entscheid zur Ausreise ist ein individueller Entscheid.
Nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. Auskunft über die Flugmöglichkeiten erteilen Reisebüros und Fluggesellschaften.

Aufgrund des russischen militärischen Angriffs auf die Ukraine ist die Lage in Russland zunehmend unberechenbar. Eine plötzliche Verschlechterung kann nicht ausgeschlossen werden.

Russland stuft die Schweiz und andere Länder, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben, als «unfreundliche Staaten» ein. Gegenmassnahmen Russlands gegen die Schweiz und Schweizer Staatsangehörige können nicht ausgeschlossen werden.

Aufgrund der Schliessung des europäischen Luftraums für russische Flugzeuge sind die Direktflüge von russischen und europäischen Fluggesellschaften von und nach Westeuropa eingestellt worden. Auch andere internationale Flugverbindungen sind aufgehoben worden. Direkte Flüge zwischen Russland und der Schweiz sind nicht mehr möglich. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Flugverbindungen reduziert oder eingestellt werden.

Bargeldbezüge sind zeitweise nicht mehr möglich. Nicht-russische Kreditkarten können nur noch beschränkt eingesetzt werden.

Gewisse ausländische Internetseiten (auch Medien) und soziale Medien sind nicht mehr zugänglich.

Besonders in Moskau und St. Petersburg kann es bei Demonstrationen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Die Sicherheitskräfte gehen hart gegen Demonstrierende vor. Es kommt zu zahlreichen Verhaftungen.

Es kann mit Haft bestraft werden, wer Informationen über die russische Armee verbreitet, welche die russische Regierung als falsch betrachtet, oder zu Sanktionen gegen Russland aufruft.

Die russischen Behörden betrachten russisch-schweizerische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger ausschliesslich als russische Staatsangehörige und lassen die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zu.

Auf dem Gebiet der Russischen Föderation sind in den letzten Jahren wiederholt Terrorakte verübt worden (Anschläge und Geiselnahmen). Betroffen waren der Grossraum des nördlichen Kaukasus und die Grossstädte. Unter anderem kam es zu folgenden Anschlägen:

  • Ende Dezember 2020 sind bei einem Messerangriff in Grosny (Tschetschenien) eine Person getötet und eine verletzt worden.
  • Mitte Dezember 2020 sind bei einem Anschlag in Utschkeken (Karatschai-Tscherkessien) sechs Personen verletzt worden.

Trotz verschärfter Sicherheitsmassnahmen kann das Risiko von Terrorakten nicht ausgeschlossen werden. Die russischen Sicherheitsbehörden weisen vor allem auf eine erhöhte Gefährdung durch Anschläge gegen öffentliche Einrichtungen und grössere Menschenansammlungen hin (Untergrundbahn, Bahnhöfe und Züge, Flughäfen etc.). Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich in Russland aufhalten: Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich mit politischen Äusserungen zurück. Tragen Sie immer Ihren Pass auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.

Bei Schwierigkeiten kontaktieren Sie die Helpline EDA oder die Schweizer Botschaft in Moskau. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie das Land verlassen.
Helpline EDA

Schweizer Botschaft Moskau

Bei einer Verschlechterung der Lage oder einer eventuellen Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat die schweizerische Botschaft in Moskau nur eng begrenzte – je nach Situation gar keine – Möglichkeiten zur Erbringung von Dienst- oder Hilfeleistungen.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112 (ab Mobiltelefon), Russisch und Englisch
Notruf Polizei: 102 (ab Mobiltelefon) / 02 (mit Festnetz)
Notruf Ambulanz: 103 (ab Mobiltelefon) / 03 (mit Festnetz)

Russische Zollvorschriften: Federal Custom Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Russland
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 09.05.2023

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