Reisehinweise für Senegal

Gültig am:

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Publiziert am: 11.04.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Präsidentschaftswahlen 2024).

Grundsätzliche Einschätzung

Demonstrationen kommen vor und können von Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und der Polizei begleitet sein. So haben im Februar 2024 sowie im August und im Juni 2023 gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert. Es kam auch zu Strassensperren sowie Fällen von Brandstiftung, Plünderungen und Sachbeschädigungen.

In Anbetracht des komplexen regionalen Kontexts der Sahelzone / Sahara muss die regionale Bedrohung für die westafrikanischen Länder, einschliesslich Senegal, berücksichtigt werden. Es gibt Hinweise, dass Terrorgruppen aus der Sahelzone ihren Aktionsradius in den Senegal ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. In verschiedenen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken).

Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land, einschliesslich in der Hauptstadt Dakar. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie generell Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung der Lage, sei es in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Mali:
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Mali wird abgeraten. 
In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Es besteht ein erhöhtes Risiko von Entführungen und Überfällen im Grenzgebiet zu Mali.   

Grenzgebiete zu Mauretanien:
Im Grenzgebiet zu Mauretanien kann das Entführungsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Casamance:
Der 2012 einseitig von der Unabhängigkeitsbewegung MFDC (Mouvement des forces démocratiques de Casamance) verkündete Waffenstillstand mit der senegalesischen Regierung hat die Lage merklich beruhigt. Am 4. August 2022 wurde ein Friedensabkommen zwischen der Regierung und einer Splittergruppe des MFDC unterzeichnet. Dennoch bleibt die Sicherheitslage volatil. Die Rebellen haben sich in die Wälder in die Grenzgebiete zu Guinea-Bissau und Gambia zurückgezogen, von wo aus sie illegalen Holzschlag und Schmuggel betreiben. In abgelegenen Gebieten können Überfälle durch Rebellen auf Zivilpersonen nicht ausgeschlossen werden.
Es sind noch zahlreiche verminte Zonen vorhanden, die oft ungenügend markiert sind.

Aufgrund der hohen politischen Spannungen kommt es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Zum Beispiel wurden am 31. Juli 2023 bei Unruhen in der Stadt Ziguinchor zwei Personen getötet. Während mehrerer Tage war der Zugang zu Ziguinchor erschwert.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die Casamance in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grosse Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, zum Beispiel an den zahlreichen Checkpoints der Armee. Halten Sie sich auf dem ganzen Gebiet der Casamance an die asphaltierten Hauptstrassen, und seien Sie ausserhalb der Ortschaften nur tagsüber unterwegs. In den Wäldern in den Grenzgebieten zu Gambia und Guinea-Bissau wird abgeraten, sich von den asphaltierten Hauptstrassen zu entfernen. Dies gilt auch für Trekkings, Wanderungen, etc.

Kriminalität

Gewalttätige Überfälle können vorkommen, insbesondere auch in Dakar und in den Touristengebieten. Vereinzelt sind Sexualdelikte gemeldet worden. Es kommt auch zu Einbrüchen in Privathäuser. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.

Verkehr und Infrastruktur

Die wichtigsten Verbindungsstrassen sind grösstenteils in gutem Zustand. Dennoch besteht ein hohes Unfallrisiko wegen überhöhter Geschwindigkeit, mangelhaft unterhaltener Fahrzeuge und unberechenbarer Fahrweise. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten. Während der Regenzeit von Juli bis Oktober sind zahlreiche Strassen in gewissen Gegenden oft unpassierbar.

Es kann vorkommen, dass die Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei der Botschaft von Senegal in Genf und bei den senegalesischen Zollbehörden über die aktuell gültigen Vorschriften.
Botschaft von Senegal in Genf

Douanes Sénégalaises

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken, usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung Senegals bekennt sich zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind ausserhalb der grösseren Städte nicht oder nur sehr beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Senegalesische Zollvorschriften: Douanes Sénégalaises

Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft im Senegal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 11.04.2024

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