Bundesrat legt Koordination der Beschlussfassung für den UNO-Sicherheitsrat fest

Medienmitteilung, 10.11.2021

Die Schweiz kandidiert für einen Sitz als nichtständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2023/24. Als Teil der Vorbereitungen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 10. November 2021 die Koordination der Beschlussfassung während des angestrebten Einsitzes der Schweiz festgelegt.

Die Kandidatur der Schweiz für den Sicherheitsrat wurde 2011 vom Bundesrat im Anschluss an einen mehrjährigen Konsultationsprozess mit dem Parlament beschlossen. Die Wahl findet im Juni 2022 in New York statt. Die Vorbereitungen auf die geplante Einsitznahme der Schweiz 2023/24 laufen. Die Kandidatur stellt ein wichtiges Ziel der Aussenpolitischen Strategie 2020-23 dar. Mit dem heutigen Beschluss erfüllt der Bundesrat eines seiner Jahresziele 2021.

Bundesrat soll in wichtigen Fällen entscheiden
Für die Koordination der Beschlussfassung während des angestrebten Einsitzes der Schweiz im Sicherheitsrat sollen keine neuen Gremien geschaffen werden, sondern die bewährten Konsultations- und Entscheidmechanismen zur Anwendung kommen. Diese werden in der Bundesverwaltung bereits heute für Wortmeldungen und Abstimmungen in den UNO-Hauptorganen, z.B. in der UNO-Generalversammlung oder im Menschenrechtsrat genutzt.

In politisch wichtigen Fällen soll der Bundesrat entscheiden. Dies wäre der Fall, wenn es sich um einen Entscheid von hoher innen- oder aussenpolitischer Tragweite handelt (beispielsweise die Anerkennung eines international umstrittenen Gebietsanspruchs) oder wenn der Sicherheitsrat ein neues Sanktionsregime verabschiedet (zuletzt für Mali 2017) bzw. über die Autorisierung einer militärischen Intervention entscheidet (letztmals für Libyen 2011). Der Bundesrat würde auch entscheiden, wenn Departemente unterschiedliche Standpunkte vertreten. Bei Geschäften im Sicherheitsrat können die Fristen sehr kurz sein. Die Departemente sollen deshalb über sich abzeichnende, wichtige Geschäfte durch das EDA frühzeitig informiert werden.

Regelmässige Information zum Einsitz vorgesehen
Die Koordinations- und Entscheidmechanismen werden im Herbst 2022 getestet: Im Falle einer erfolgreichen Wahl wird die Schweiz drei Monate vor Einsitz als Beobachterin an allen Sitzungen des Sicherheitsrats teilnehmen können. Während des Einsitzes sollen das Parlament, die Medien und die Öffentlichkeit regelmässig zu den Aktivitäten der Schweiz im Sicherheitsrat informiert werden.

Beschlüsse des Sicherheitsrats
Der Sicherheitsrat verabschiedet pro Jahr zwischen 50 und 70 Resolutionen. Der Grossteil der Resolutionen betrifft Geschäfte, bei denen sich die Schweiz auf etablierte Positionen stützen kann (z.B. betreffend den Zugang für humanitäre Hilfe in Konfliktgebieten), oder die regelmässig wiederkehren, wie die Verlängerung von laufenden UNO-Friedensmissionen oder Sanktionsregimes.


Weiterführende Informationen

Schweizer Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Einbezug des Parlamentes. Bericht des Bundesrates vom 11. September 2020, in Erfüllung des Postulates 19.3967, Aussenpolitische Kommission SR, 19. August 2019 (zur regelmässigen Information der APK und Fälle der
Die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2023-2024. Bericht des Bundesrates vom 5. Juni 2015, in Erfüllung des Postulats 13.3005 der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats
Link EDA-Webseite zur Kandidatur der Schweiz für den UNO-Sicherheitsrat


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