Wichtige Hinweise
Es werden nur vollständige, vor Ablauf der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben automatisch eine Absage zur Folge.
Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Assessments und der Prüfungen zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der IZA-Volées erhalten für die gesamte Dauer der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag (max. 2 Jahre) inkl. Salär und Sozialleistungen gemäss den Anstellungsbedingungen des Bundes.
Falls Sie die Swiss-ENIC-Anerkennung oder den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Sie nach der Bestellung der Dokumente erhalten haben.
Die Sprachzertifikate (nicht älter als zwei Jahre) sind vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das Stellenportal einzureichen. Ist die Frist abgelaufen, werden keine weiteren Zertifikate angenommen.
Die Zulassungswettbewerbe (Concours) der Eintrittsverfahren für die Profile I und II dürfen je einmal wiederholt werden, sofern die Teilnahmebedingungen (z. B. Alterslimite) weiterhin erfüllt sind. Als Versuch gilt das Erreichen der ersten Prüfungsrunde, nicht aber das Einreichen der Bewerbung. Kandidierende dürfen sich pro Jahr nur auf einen der Zulassungswettbewerbe (Diplomatie / Internationale Zusammenarbeit / Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen) bewerben.