Stellungnahme Syrien

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verfolgt die politische und gesellschaftliche Situation im Ausland und publiziert spezifische Stellungnahmen. Die Stellungnahmen des EDA orientieren sich an den Zielen und Schwerpunkten der Schweizer Aussenpolitik, wie sie z.B. in der Bundesverfassung, der Aussenpolitischen Strategie des Bundesrates sowie in weiteren thematischen und geografischen Strategien enthalten sind.

08.03.2025
Infografik mit einer Karte von Syrien.

Nach dem Sturz der Regierung in Syrien durch Rebellengruppen am 7. Dezember 2024 ist die Lage im Land ungewiss. © EDA

08.03.2025 – Die Schweiz ist zutiefst besorgt über die Eskalation der Gewalt an der syrischen Küste

Die Schweiz ist zutiefst besorgt über die Eskalation der Gewalt an der syrischen Küste, die seit dem 6. März bereits über 500 Tote gefordert hat, darunter zahlreiche Zivilpersonen. Sie ruft zur Deeskalation auf, verurteilt alle Gewalttaten gegen die syrische Zivilbevölkerung und fordert alle Parteien zur Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf.

Am 6. März ist es in der Ortschaft Jableh an der syrischen Küste zu heftigen Zusammenstössen zwischen der ehemaligen Regierung von Bashar Al Assad nahestehenden Milizen und Truppen der Übergansregierung gekommen. Diese Kämpfe haben zahlreiche Tote auf beiden Seiten gefordert. Seiter häufen sich die Berichte über Tötungen von Zivilpersonen.

Das Völkerrecht muss von allen Parteien eingehalten werden, einschliesslich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Die Schweiz fordert sämtliche Parteien zur sofortigen Deeskalation der Gewalt auf. Die Tötung von Zivilpersonen muss umgehend enden. In diesem Zusammenhang begrüsst sie den Aufruf des Vorstehers der Übergangsregierung, Ahmad Al Sharaa, zum Schutz der Zivilbevölkerung sowie sein Bekenntnis zur Wiederherstellung des inneren Friedens in Syrien. Sie fordert alle Parteien auf, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehört die Gewährleistung des Schutzes der Zivilbevölkerung. Alle Verstösse gegen das Völkerrecht müssen untersucht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Schweiz erachtet die Einleitung eines nationalen Prozesses zur Vergangenheitsbewältigung in Syrien als notwendiger denn je. Zudem muss der nationale Dialog mit Beteiligung aller Segmente der syrischen Gesellschaft fortgesetzt werden. Die Schweiz ist der festen Überzeugung, dass nur eine friedliche und inklusive politische Transition allen Syrerinnen und Syrern ein Leben in Frieden, Sicherheit und Würde ermöglichen wird. Die Schweiz steht bereit, Syrien auf diesem Weg zu unterstützen.

11.12.2024 – Stellungnahme Syrien

Am Wochenende vom 7. Dezember 2024 wurde die syrische Regierung von Baschar al-Assad durch verschiedene Rebellengruppierungen unter Führung von Hayat Tahrir El Sham gestürzt. Die Entwicklung der Lage ist ungewiss und eine Verschlechterung der Sicherheitslage ist jederzeit möglich.

Die Schweiz verfolgt die Entwicklungen seit dem Sturz des syrischen Präsidenten Assad am 7. Dezember aufmerksam. Sie unterstützt die Bestrebungen des syrischen Volkes für ein Leben in Freiheit, Sicherheit und Würde. Die Schweiz fordert alle Parteien dazu auf, das humanitäre Völkerrecht sowie die Menschenrechte zu achten, insbesondere die Zivilbevölkerung zu schützen und sich für Frieden und Versöhnung zu engagieren. Darüber hinaus ruft sie alle Staaten dazu auf, das Völkerrecht zu respektieren. Dazu gehört der Respekt der Unabhängigkeit, Souveränität und der territorialen Integrität Syriens.

Ein Waffenstillstand auf nationaler Ebene ist eine wichtige Voraussetzung für jegliche politische Transition. Die Schweiz ruft alle Akteure dazu auf, die staatlichen Institutionen und die öffentliche Ordnung zu wahren. Sie unterstützt die Bemühungen des UNO-Sondergesandten für Syrien in Richtung eines zeitnahen, friedlichen und geordneten politischen Transitionsprozesses im Einklang mit den Prinzipien der Resolution 2254 des UNO-Sicherheitsrats. Dieser Prozess soll inklusiv sein, die Rechte von Frauen und Minderheiten schützen und den Weg in eine demokratische und stabile Zukunft ebnen, die vom gesamten syrischen Volk mitbestimmt und mitgetragen wird.

Humanitäre Lage

Syrien ist nach 13 Jahren stark von den Folgen des Bürgerkriegs gezeichnet. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung ist katastrophal. Die Schweiz ist weiterhin besorgt über die humanitäre Lage und den weiterhin steigenden Bedarf an humanitärer Hilfe in dem Land. Sie ruft alle beteiligten Parteien auf, den Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur zu gewährleisten. Die Schweiz leistet weiterhin Hilfe, die auf die Bedürfnisse der syrischen Bevölkerung in ganz Syrien zugeschnitten ist, und ist auch bereit, auf neue Bedürfnisse einzugehen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben könnten. Angesichts dessen setzt sie sich weiterhin für die Sicherstellung eines schnellen, sicheren und ungehinderten Zugangs zu humanitärer Hilfe für bedürftige Menschen und auf dem gesamten syrischen Territorium ein. Am 9. Dezember kündigte die Schweiz an, zusätzliche humanitäre Mittel im Umfang von zwei Millionen CHF für die Nothilfe in Syrien bereitzustellen.   

Fragen und Antworten

Wird die Schweiz den Parteien ihre Guten Dienste anbieten?

Die Schweiz steht bereit, ihre guten Dienste für die Durchführung von Gesprächen zur Verfügung zu stellen. Die Schweiz steht mit dem Sondergesandten des UNO-Generalsekretärs in regelmässigem Kontakt. Für weitere Angaben zur Aussicht auf solche Gespräche wird auf das Büro des Sondergesandten verwiesen.      

Wie schätzt die Schweiz den Status von Hayat Tahrir El Sham (HTS) ein? Wird sie die HTS als Regierung anerkennen?

Grundsätzlich anerkennt die Schweiz nur Staaten, keine Regierungen. Die Organisation Hayat Tahrir El Sham (HTS) ist als Al Nusra Front unter dem ISIL (Da’esh) / Al Qaida Sanktionsregime (Resolution 1267) der UNO gelistet und somit eine vom Sicherheitsrat designierte terroristische Organisation. Die Schweiz setzt die entsprechenden Sanktionen um, Änderungen, die der Sicherheitsrat an seinen Sanktionslisten vornimmt, werden von der Schweiz automatisch übernommen.

Das Sanktionsregime 1267 sieht – genauso wie alle UNO-Sanktionsregimes – Ausnahmen für humanitäre Aktivitäten vor. Diese Ausnahmeregelungen wurden am 6. Dezember durch eine einstimmig angenommene Resolution des UNO-Sicherheitsrates (Res. 2761) auf unbestimmte Zeit verlängert.

Hat die Schweiz eine Botschaft in Syrien?

Die Schweiz unterhält keine diplomatische Vertretung in Syrien. Seit März 2022 werden die diplomatischen Anliegen und konsularischen Dienstleistungen von der Schweizer Botschaft in Beirut wahrgenommen. Das EDA ist mit einem humanitären Büro der DEZA in Syrien vertreten, welches weiterhin operationell ist. Alle Mitarbeitenden des EDA in Syrien sind wohlauf.

Wie viele Schweizerinnen und Schweizer befinden sich aktuell in Syrien?

Stand 10. Dezember 9:00 Uhr waren rund 60 Personen im Auslandschweizerregister für Syrien angemeldet, weniger als 5 Personen sind auf «Travel Admin» als Durchreisende registriert. Es wurden keine Anträge auf konsularische Unterstützung gestellt. Bei der EDA-Helpline für Syrien sind keine Anrufe eingegangen.

Das EDA hat Kenntnis von drei Männern und einer Frau mit ihrem Kind mit Schweizer Staatsangehörigkeit, welche von der kurdischen de facto Behörde in Nordost-Syrien festgehalten werden. Das EDA hat keine Kenntnis von weiteren festgehaltenen Schweizer Staatsangehörigen in Syrien.

Führt das EDA eine organisierte Ausreise für Schweizerinnen und Schweizer in Syrien durch?

Die Reisehinweise des EDA für Syrien entsprechen der aktuellen Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort. Seit dem 27.04.2011 rät das EDA generell von Reisen nach Syrien und Aufenthalten jeder Art im Land ab. Es gelten die Prinzipien der Eigenverantwortung und der Subsidiarität gemäss Auslandschweizergesetz. Der Entscheid, Syrien zu verlassen, erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person. Das EDA führt selbst keine organisierte Ausreise durch.

Müssen syrische Flüchtlinge in der Schweiz wieder zurückkehren?

Federführend für diese Frage ist das Staatssekretariat für Migration (SEM). Derzeit erfolgen keine zwangsweisen Rückführungen nach Syrien. Für die Schweiz ist wichtig, dass die Rückkehr nach Syrien auf freiwilliger Basis, in Sicherheit und in Würde erfolgen kann. Am 9. Dezember 2024 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) entschieden, Asylverfahren und -entscheide bei Asylsuchenden aus Syrien per sofort zu sistieren. Das SEM kann aktuell nicht fundiert prüfen, ob bei Gesuchstellenden Asylgründe vorliegen und ob der Vollzug einer Wegweisung zumutbar ist. Das ist erst dann wieder möglich, wenn die Situation in Syrien neu beurteilt werden kann.

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