Die Schweiz und die EU haben am 27. Mai 2015 ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Seit dem 1. Januar 2017 sammeln die schweizerischen Finanzinstitute die Daten über Finanzkonten von in der EU ansässigen Personen, die dann jährlich den Steuerbehörden der EU-Staaten übermittelt werden. Zwischen der Schweiz und den EFTA-Mitgliedstaaten wird der AIA auf der Grundlage des Multilateralen Übereinkommens der zuständigen Behörden (MCAA; SR 0.653.1) umgesetzt. Inhaltlich stimmen das Abkommen mit der EU und das MCAA überein.
Der AIA findet auch bei schweizerischen Staatsangehörigen mit Steuerdomizil in einem EU/EFTA-Staat und einem Konto oder Depot bei einem meldepflichtigen schweizerischen Finanzinstitut Anwendung. Auch Informationen über zu meldende Einlagekonten, die zum Bezug staatlicher Renten eingerichtet worden sind, werden ausgetauscht.
Vor dem Hintergrund der Einführung des AIA haben einige Staaten ihren Steuerzahlern die zeitlich beschränkte Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen einer (z.T. straflosen) Regularisierung nicht deklarierte Vermögenswerte nachträglich freiwillig offen zu legen und ordnungsgemäss zu deklarieren (bspw. über ein Voluntary Disclosure Program). Um zu erfahren, ob diese Möglichkeit im entsprechenden EU/EFTA-Staat noch besteht, erkundigen Sie sich bei der zuständigen nationalen Steuerbehörde.