Alle Reisenden, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in Südafrika ankommen, müssen bei ihrer Ankunft und vor der Abholung ihres Gepäcks eine Einwanderungskontrolle durchlaufen, die vom südafrikanischen Innenministerium angeboten wird. Reisende, die Waren anzumelden haben, müssen eine Reisende Karte (Traveller Card TC-01) ausfüllen und ihre Waren mündlich bei einem Zollbeamten anmelden, der dann eine Reiseerklärung (Traveller Declaration TRD1) erstellt. Das Gepäck kann von Zollbeamten geröntgt oder auf Waren untersucht werden, die Zöllen, Beschränkungen oder Verboten unterliegen, und der Reisende kann befragt werden. Wenn Reisende nicht deklarierte, eingeschränkte oder verbotene Waren mit sich führen, können sie mit einer Geldstrafe oder strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Besondere Aufmerksamkeit sollte auch den Bestimmungen über Tiere, Lebensmittel, biologische Produkte und Arzneimittel gewidmet werden. Die Einfuhr bestimmter lebender und toter Tierarten und daraus hergestellter Teile könnte eingeschränkt oder verboten sein, ebenso wie die Einfuhr bestimmter lebender und toter Pflanzen, die als gefährdet eingestuft sind. Es ist ratsam, die Bestimmungen über Waren, deren Einfuhr beschränkt oder verboten ist, sorgfältig zu lesen.