Das südafrikanische Steuersystem wird durch mehrere Gesetze geregelt. Das Einkommenssteuergesetz Nr. 58 von 1962, das Mehrwertsteuergesetz 89 von 1991 und das Zoll- und Verbrauchssteuergesetz 91 von 1964 sind die wichtigsten. Jedes Jahr legt der Finanzminister den Haushaltsplan vor, in dem die Gesamtausgaben des Staates für das folgende Haushaltsjahr und die Art und Weise, wie diese Ausgaben finanziert werden sollen, dargelegt werden.

Südafrika hat ein wohnsitzbasiertes System, was bedeutet, dass Einwohner – vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen – auf ihr weltweites Einkommen besteuert werden, unabhängig davon, wo das Einkommen erzielt wurde.

Nicht-Residenten hingegen werden auf ihr Einkommen aus einer südafrikanischen Quelle besteuert. Ausländische Steuern werden mit südafrikanischen Steuern auf ausländische Einkünfte verrechnet. Der Grossteil der Staatseinnahmen stammt aus der Einkommenssteuer (Personen- und Körperschaftssteuer), obwohl fast ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen des Staates aus indirekten Steuern wie der Mehrwertsteuer stammt.

Doppelbesteuerung

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Südafrika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Einkommenssteuern trat am 27. Januar 2009 in Kraft.

Informationsaustausch

Die Schweiz und Südafrika haben am 24. November 2016 eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) unterzeichnet. 

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