Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von der Türkei zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Auf dem Bild sieht man den Bosporus und die Blaue Moschee von Istanbul.
Panoramabild von Istanbul. © Unsplash

Ausländern, die die Türkei besuchen möchten, wird dringend empfohlen, die Informationen über die Visaregelung der Türkei zu lesen. Die Visumbestimmungen für touristische und geschäftliche Besuche in einem Land können sich von denen für Geschäfts- und Bildungsbesuche unterscheiden. Darüber hinaus kann sich die Visaregelung der Türkei nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit ändern. Während einige ausländische Personen für ihren touristischen oder geschäftlichen Besuch in der Türkei von einem Visum befreit sind, können andere ein elektronisches Visum erhalten. Alle anderen Antragsteller müssen ein Visum über türkische Vertretungen im Ausland beantragen. 

Schweizer Bürger dürfen mit ihren nationalen Ausweisdokumenten gemäss dem Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats in die Türkei einreisen. Inhaber eines ordentlichen oder offiziellen Reisepasses sind für Reisen bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht befreit. Gemäss dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (Law of Foreigners and International Protection Nr. 6458) ist die Aufenthaltsgenehmigung die Erlaubnis, die zum Zweck des Aufenthalts in der Türkei ausgestellt wird. Dieses Dokument, das von den zuständigen Behörden ausgestellt wird, berechtigt zum Aufenthalt an einem bestimmten Ort in der Türkei für einen bestimmten Zeitraum.

Eine Aufenthaltsgenehmigung ist eine Erlaubnis, die Ausländern erteilt wird, die sich in der Türkei aufhalten möchten. Ausländer, die sich länger in der Türkei aufhalten möchten, als es ein Visum, eine Visumbefreiung oder neunzig Tage erlauben, müssen die Art von Aufenthaltserlaubnis, für die sie glauben, die Voraussetzungen zu erfüllen, zwingend über das elektronische Aufenthaltssystem beantragen. Ausländer, die den Antrag ausgefüllt haben, müssen sich bei den Provinz-/Bezirksdirektionen für Migrationsmanagement in der Provinz, in der sie leben möchten, melden.

Schweizerische Rentnerinnen und Rentner, die ihren Ruhestand in der Türkei planen, müssen bei der zuständigen türkischen Vertretung ein Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Grundsätzlich müssen die Antragstellenden den Nachweis erbringen, dass sie bzw. er krankenversichert sind und über genügend finanzielle Ressourcen (z.B. Rentenbestätigung, Sparkonto mit Mindestguthaben) für den Aufenthalt verfügen. Klären Sie mit der türkischen Vertretung ab, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen. 


Visa für die Türkei

Einreise- und Visabestimmungen können sich laufend ändern. Verbindliche Auskünfte in Zusammenhang mit aktuell gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) Ihres Ziellandes.


Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass oder die gültige ID, die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandsangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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