Familienzusammenführung

Möchte ein schweizerisch- türkisches Ehepaar in der Türkei leben, stellt die schweizerische Ehepartnerin bzw. der schweizerische Ehepartner in der Türkei einen Antrag für Familienaufenthaltsbewilligung, der über die Website der Ausländerbehörde eingereicht wird. Der Antrag muss innerhalb der 90-tägigen Frist ab Einreise erfolgen, in der sich schweizerische Staatsangehörige visumsfrei in der Türkei aufhalten können. Nachdem das System einen Termin vergeben hat, müssen die Unterlagen, die auf dem Antragsformular angeführt sind, am Tag des Termins der Ausländerbehörde eingereicht werden.

Dieser Typus der Aufenthaltsbewilligung wird in der Regel höchstens bis zu 3 Jahren erstattet und die Verlängerung sollte 60 Tage vor dem Ablauf der Bewilligung über die Webseite der Ausländerbehörde beantragt werden. Sollten die anderen Bedingungen, die in der Verordnung Nr. 29656 vom 17.03.2016 aufgeführt sind, erfüllt sein, kann ab dem 8. Jahr des Aufenthalts in der Türkei eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.

Meldepflicht von Ehe und Partnerschaft

Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie gebührenfrei in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandwesen erfolgen, die die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig).

Frühzeitige Kontaktaufnahme

Es wird empfohlen, bereits vor der Eheschliessung oder eingetragener Partnerschaft bei der zuständigen schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Vorschriften zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann.

Partnerschaften

Die Türkei anerkennt homosexuelle Partnerschaften nicht. Ausserhalb der Grossstädte und Touristenzentren muss mit Ablehnung und Diskriminierung gerechnet werden. 

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

Zum Anfang