Reisehinweise für Ghana

Gültig am:

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Publiziert am: 07.02.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).

BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Ghana kann als relativ stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen jeder Art, denn gewalttätige Ausschreitungen sind möglich.

Es gibt Hinweise, dass terroristische Gruppierungen aus der Sahara-Region ihren Aktionsradius nach Ghana ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land. In einzelnen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken).
Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Ländliche Gebiete: In ländlichen Gebieten führen Spannungen im Zusammenhang mit traditionellen Stammesangelegenheiten gelegentlich zu Konflikten. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen, die in einzelnen Fällen Todesopfer und Verletzte gefordert haben. Bei Unruhen kann die Regierung in den betroffenen Orten Ausgangssperren verhängen. Lassen Sie bei Überlandreisen erhöhte Vorsicht walten. Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und befolgen Sie deren Anweisungen (Ausgangssperren etc.).

Grenzgebiet zu Burkina Faso: In Burkina Faso sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv. Auch auf der ghanaischen Seite der Grenze zu Burkina Faso besteht ein zunehmendes Risiko von Attentaten und Entführungen. Es kommt zudem zu gelegentlichen Konflikten im Zusammenhang mit traditionellen Stammesangelegenheiten.
Von Reisen in die Regionen Upper West und Upper East wird abgeraten.

Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor allem in den Städten und am Flughafen von Akkra vor. Entreissdiebstähle werden oft durch Personen auf Motorrädern ausgeführt.

Ausserdem besteht das Risiko von Gewaltdelikten: Sexualdelikte, Entführungen zwecks Lösegelderpressung und bewaffnete Raubüberfälle. Manchmal verfolgen Kriminelle Autos bis sich eine Gelegenheit ergibt, die Insassinnen und Insassen auszurauben. Gelegentlich kommt es zu Überfällen und Autodiebstählen während des Ein- und Aussteigens.

Beachten Sie unter anderem die folgenden Vorsichtsmassnahmen:

  • Meiden Sie wenig belebte Stadtquartiere und unterlassen Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Lassen Sie an Stränden besondere Vorsicht walten. Es besteht die Gefahr von Taschendiebstählen. Einsame Strände sollten gemieden werden.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses (einschliesslich der Seiten mit dem Visum) auf sich, denn Polizeikontrollen sind häufig.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Die Verbrecher schrecken auch vor Morden nicht zurück.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt. Seien Sie achtsam beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto.
  • Teilen Sie Taxis nicht mit fremden Personen.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Lassen Sie beim Abheben von Geld an Geldautomaten grösste Vorsicht walten.
  • Häufig täuschen Kriminelle Staus und Unfälle vor, um Autos zu stoppen und die Insassinnen und Insassen zu berauben; fahren Sie im Falle eines Unfalles direkt weiter zum nächsten Polizeiposten.
  • Lassen Sie sich am Flughafen nur von Personen abholen, die sich eindeutig identifizieren können; es besteht ein Raub- und Entführungsrisiko durch Personen, die nur vorgeben, Sie abholen zu müssen.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Im Golf von Guinea und auch in den Gewässern von Ghana, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Zentren der Grossstädte ist der Strassenzustand oft schlecht. Das Unfallrisiko ist gross, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Nach schweren Regenfällen muss mit Überschwemmungen und unpassierbaren Strassen gerechnet werden. Unternehmen Sie nach Einbruch der Dunkelheit keine Überlandfahrten.

Die Sicherheitsstandards der öffentlichen Transportmittel und Taxis entsprechen nicht europäischen Normen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Nachts sind die Grenzübergänge in der Regel geschlossen. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, militärähnliche Bekleidung zu tragen sowie militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten zu fotografieren (Amtssitz des Staatsoberhauptes, Verteidigungsministerium, Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen mit langen Gefängnisstrafen.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Besonders auf dem Land ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben kommen gelegentlich vor, vor allem im Süden des Landes.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Akkra.
National Disaster Management Organisation

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112
Notruf-Nummer Polizei: 191
Notruf-Nummer Feuerwehr: 192
Notruf-Nummer Krankenwagen: 193

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Akkra

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 07.02.2023

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