Reisehinweise für Mauretanien

Gültig am:

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Publiziert am: 03.05.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Mauretanien kann grundsätzlich als stabiles Land betrachtet werden. Es bestehen jedoch grosse soziale Unterschiede zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen und damit ein latentes Spannungspotenzial.

Im ganzen Land besteht das Risiko von terroristischen Akten.

In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Immer wieder werden Ausländerinnen und Ausländer in der Sahara und der Sahelzone verschleppt. Besonders gefährdet sind Touristinnen und Touristen, Mitarbeitende von internationalen Organisationen, Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen, sowie Personen religiöser Einrichtungen.

Das Entführungsrisiko durch terroristische Gruppierungen ist im Norden und Osten des Landes hoch (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken), es kann aber auch in den übrigen Landesteilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Beachten Sie auch folgende Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Terrorismus und Entführungen

Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen und gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften kommen vor. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.). 

Die Internetverbindungen können zeitweise eingeschränkt werden.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Lassen Sie sich von einer ortskundigen vertrauenswürdigen Reiseleitung begleiten. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Von Reisen ins Grenzgebiet zur Westsahara sowie ins ganze Gebiet nördlich der Stadt Ouedane und östlich der Linie OuedaneLexeiba wird abgeraten.
In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Im Norden und Osten des Landes besteht ein hohes Entführungsrisiko. Die Sicherheitslage in der Westsahara kann sich auch auf die Lage im mauretanischen Grenzgebiet zur Westsahara auswirken.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vorhanden. Überfälle auf Autos und Einbrüche in Häuser kommen vor allem in Nouakchott vor. Auch Sexualdelikte sind zu verzeichnen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Frauen wird empfohlen, nicht alleine zu reisen.

Verkehr und Infrastruktur

Der teilweise schlechte Strassenzustand, das undisziplinierte Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, schlecht gewartete Fahrzeuge sowie streunende Tiere bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Lassen Sie grösste Aufmerksamkeit walten und verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Einreise mit einem Fahrzeug: Bei der Einreise wird das einzuführende Fahrzeug im Pass eingetragen. Es muss deshalb unbedingt von derselben Person wieder ausgeführt oder verzollt werden. Dies gilt auch, wenn es aufgrund eines irreparablen Schadens verschrottet werden muss. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise bei der Botschaft von Mauretanien in Genf über die genauen Bestimmungen.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Ausserhalb der grossen Städte sind internationale und mobile Telefonverbindungen sowie der Zugang zum Internet nicht immer und überall gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Strafbar sind unter anderem:

  • der Konsum von Alkohol.
  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen. Ausserdem muss mit aggressiven Reaktionen der Bevölkerung gerechnet werden.
  • aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • Abfällige Bemerkungen über die Regierung und den Islam. Verzichten Sie generell auf politische Diskussionen und Äusserungen, auch in den sozialen Medien.
  • Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen, etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen ausländische Personen während der Untersuchung/Verhandlung Mauretanien nicht verlassen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Auch für gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel für gleichgeschlechtliche Handlungen oder Ehebruch.

Die Haftbedingungen sind prekär: minimale sanitäre Einrichtungen, überfüllte Zellen, unzureichende Ernährung.

Kulturelle Besonderheiten

Mauretanien ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, die je nach Region und Ort unterschiedlich sein können. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans und an religiösen Orten besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Die Witterungsverhältnisse können sich rasch ändern.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Evakuierungen).
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Nouakchott nicht gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie, bevor sie Patienten behandeln (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Senegal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 03.05.2024

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