Reisehinweise für Tunesien

Gültig am:

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Publiziert am: 17.08.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden: Grundsätzliche Einschätzung (Konsequenzen von Streiks), Spezifische Regionale Risiken (Ausflüge in Wüstengebiete), Besondere rechtliche Bestimmungen (strafbare Handlungen), Naturbedingte Risiken (Waldbrandgefahr).

Grundsätzliche Einschätzung

In Tunesien bestehen hohe wirtschaftliche, politische und soziale Spannungen. Gelegentlich kommt es zu Streiks und Demonstrationen. Dabei sind Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften möglich. Als Folge von Streiks kann es im ganzen Land zu einer Treibstoffknappheit kommen sowie zu Unterbrüchen des öffentlichen Verkehrs. Während den Unruhen kann die Regierung eine Ausgangssperre verhängen. Der 2015 ausgerufene Ausnahmezustand ist weiterhin landesweit in Kraft und wird regelmässig verlängert.

Wiederholt sind in Tunesien Attentate verübt worden. Am häufigsten richteten sie sich gegen die tunesischen Sicherheitskräfte, doch sind wiederholt auch Zivilpersonen getötet oder verletzt worden. Beispiele:

  • Im Mai 2023 kamen bei einem Anschlag auf eine Synagoge auf der Insel Djerba mehrere Personen ums Leben und weitere wurden verletzt.
  • Im Juni 2022 wurden zwei Sicherheitskräfte bei einem Messerangriff im Zentrum von Tunis verletzt.
  • Im Januar 2022 wurden Fahrgäste in einem Tram in Tunis bei einem Messerangriff verletzt.
  • Im September 2020 wurde in Sousse ein Attentat auf einen Checkpoint der Nationalgarde verübt. Ein Beamter wurde getötet, einer verletzt.
  • Im März 2020 wurde in der Nähe der amerikanischen Botschaft in Tunis ein Selbstmordanschlag verübt. Ein Beamter wurde getötet, mehrere Personen wurden verletzt.

Die tunesischen Behörden haben eine Reihe von Massnahmen getroffen, um Terrorzellen zu zerschlagen. In den Provinzen Kasserine, Le Kef, Jendouba, Béja und Sidi Bouzid werden regelmässig Sicherheitsoperationen gegen terroristische Organisationen durchgeführt. Diese sind aber auch in anderen Landesteilen möglich. Die tunesischen Behörden haben die Sicherheitsmassnahmen an Orten mit grossen Menschenansammlungen verstärkt. Sie haben insbesondere die Präsenz der Sicherheitskräfte im Land erhöht, namentlich in den touristischen Orten.

Ein erhöhtes Risiko von terroristischen Akten besteht weiterhin im ganzen Land, dies schliesst auch die touristischen Ziele mit ein. Vor allem in einigen Grenzgebieten zu Algerien und im Süden des Landes besteht das Risiko von Entführungen. Siehe Kapitel spezifische regionale Risiken.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten, besonders an öffentlichen Plätzen wie Busbahnhöfen, Einkaufszentren und Märkten sowie in der Nähe von Regierungsgebäuden, Polizeistationen, Militäreinrichtungen, religiösen Stätten, Museen und anderen touristischen Sehenswürdigkeiten sowie an religiösen Feiertagen.

Informieren Sie sich vor und während einer Reise in den Medien über die Entwicklung der Lage. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Reiseveranstalter. Erkundigen Sie sich lokal (Medien, Hotel, etc.) über allfällige Ausgangssperren, denn sie werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art und treten Sie generell mit Zurückhaltung auf.

Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden vor Reisen auf dem Landweg, ob auf der geplanten Strecke Sicherheitsrisiken wie illegale Strassenblockaden, Demonstrationen oder Protestaktionen (z.B. das Werfen von Steinen gegen unbekannte Fahrzeuge) zu befürchten sind. Achten Sie generell darauf, dass das Fahrziel vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Westen des Landes:
Es besteht das Risiko von Entführungen durch terroristische Gruppierungen, die in gewissen Buschwäldern im Grenzgebiet zu Algerien aktiv sind, besonders in den Bergen des Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mrhila in der Provinz Kasserine. Diese Gruppierungen sind gut organisiert, gewaltbereit und operieren grenzüberschreitend. Die Armee kontrolliert und verbietet den Zugang zu den Risikogebieten, die teilweise vermint sind; es kommt dort sporadisch zu Konfrontationen mit den terroristischen Gruppierungen. Die tunesischen Sicherheitskräfte richten bei Bedarf weitere, temporäre militärische Sperrzonen ein.
Es wird abgeraten von Reisen ins Grenzgebiet zu Algerien westlich der Stadt Tabarka (Nordküste) und der Strasse, die Tabarka mit Tozeur verbindet, einschliesslich der gesamten Provinz Kasserine.

Südliche Landeshälfte:
Die prekäre Sicherheitslage in Libyen wirkt sich auch auf die tunesischen Grenzgebiete aus. Es kommt zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen der Armee und Terroristen, die aus Libyen kommen. In der südlichen Landeshälfte besteht im Grenzgebiet zu Algerien und Libyen ein erhöhtes Entführungsrisiko. Die Gefährdung ist in abgelegenen Gebieten abseits der Hauptverbindungsstrassen erhöht.

  • Es wird abgeraten von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen ins Gebiet südlich der Linie, die von der Grenze zu Algerien über Tozeur - Douz - Tataouine nach Zarzis an der Südostküste führt. Ein grosser Teil der Region südlich dieser Linie befindet sich in einem militärischen Sperrgebiet.
  • Von Reisen jeder Art ins Grenzgebiet zu Libyen wird abgeraten.

Die Städte Tabarka, Tozeur, Douz, Tataouine und Zarzis können unter Beachtung der in diesen Reisehinweisen genannten Vorsichtsmassnahmen besucht werden. Unternehmen Sie Ausflüge in die Wüstengebiete ausschliesslich in Gruppen und in Begleitung einer ortskundigen, vertrauenswürdigen Reiseleitung.

Grösste Vorsicht ist bei Reisen in abgelegene Gebiete fern der Hauptverbindungsstrassen geboten, auch wenn oben nicht ausdrücklich erwähnt. Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängigen Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann das Entführungsrisiko auch dort nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist in den touristischen Zentren und Märkten verbreitet: Taschendiebstahl, Diebstahl aus parkierten Autos, Einbrüche in Wohnungen und Hotelzimmer etc.

Sexuelle Belästigung von Frauen kommt vor.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge. Frauen bewegen sich mit Vorteil in Gruppen. Meiden Sie wenig besuchte und isoliert gelegene Strände.

Verkehr und Infrastruktur

Obwohl der Zustand der wichtigen Verbindungsstrassen gut ist, ereignen sich häufig schwere Verkehrsunfälle. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden ist unvorhersehbar. Auf den Überlandstrassen verursachen waghalsige Überholmanöver zahlreiche Unfälle. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten oder lassen Sie erhöhte Vorsicht walten (unbeleuchtete Fahrzeuge, Fussgängerinnen und Fussgänger, streunende Tiere etc.).

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,3 Promille Blutalkoholgehalt. Es ist zu beachten, dass für unterschiedliche Kategorien von Lenkerinnen und Lenkern und Fahrzeugen andere Promillegrenzen gelten. Eine Nulltoleranz besteht unter anderem für Transporte von Touristinnen und Touristen und für Lernfahrerinnen und -fahrer.

Strafbar sind unter anderem:

  • die Ein- und Ausfuhr von tunesischen Dinars.
  • das Fotografieren militärischer und öffentlicher Einrichtungen.
  • das Konkubinat sowie gleichgeschlechtliche Beziehungen.
  • die Beleidigung von Beamtinnen, Beamten und Regierungsmitgliedern (auch in sozialen Medien).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 20 Jahren Gefängnis).

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig: überbelegte Zellen, beschränktes Besuchsrecht etc.

Kulturelle Besonderheiten

Tunesien ist ein muslimisches Land. Passen Sie daher Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten, besonders beim Verlassen von Hotelanlagen, an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Fotografieren Sie Personen oder Personengruppen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Tunesier/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den tunesischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben von geringer Intensität kommen vor.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern.

Im Sommer besteht Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Institut national de la météorologie

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tunis.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Es kommt jedoch immer häufiger zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor der Behandlung eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Erkrankungen und Verletzungen ist eine Behandlung in Europa empfehlenswert.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf: 197
Touristenpolizei: 198
Tunesische Zollbestimmungen: Direction général des douanes

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tunis
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 17.08.2023

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