Die USA haben liberale Arbeitsgesetze, der Kündigungsschutz ist minimal. Es gehört aber auch zur amerikanischen Arbeitswelt, dass die Unternehmen schnell wieder Personal einstellen, wenn das Geschäft läuft («hire and fire»). Arbeitnehmende haben durchschnittlich 10 bezahlte Ferientage, die mit den Dienstjahren steigen.

Arbeitsbewilligung

Um zu arbeiten, benötigen Ausländerinnen und Ausländer zunächst ein Visum, entweder ein «Nonimmigrant» Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt oder ein «Immigrant» Visum für einen dauerhaften Aufenthalt. Befristete Arbeitsvisa sind für Personen vorgesehen, die für eine befristete Beschäftigung in die Vereinigten Staaten einreisen möchten und gelten nicht als dauerhaft oder unbefristet. Für jedes dieser Visa muss der zukünftige Arbeitgebende eine Petition bei den Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde der Vereinigten Staaten (United States Citizenship and Immigration Services - USCIS) einreichen. Um das Visum zu erhalten, muss das Arbeitsministerium («Department of Labors») eine Bestätigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass in den USA nicht genügend qualifizierte Arbeitskräfte für den entsprechenden Beruf vorhanden sind und die Anstellung eines Neueinwanderers die Lohnstruktur und die Arbeitsbedingungen der Einheimischen nicht nachteilig beeinflusst. Um in den Vereinigten Staaten arbeiten zu können, braucht jeder einen Sozialversicherungsausweis, um eine Sozialversicherungsnummer (Social Security Number) zu erhalten.

Stellenvermittlung

Es gibt staatliche Arbeitsämter und private Vermittlungsbüros, deren Tätigkeit gesetzlich geregelt ist. 

Auch ausländische Personen können sich an private Stellenvermittlungen wenden. Diese erheben als Gebühr einen bestimmten Prozentsatz des ersten Lohnes, jedoch meistens zu Lasten des Arbeitgebenden. Es gibt Personalberatungsfirmen (Executive search firms), die Führungspositionen vermitteln, und Arbeitsvermittlungs-/ Rekrutierungsfirmen (Employment/recruitment firms) für Einstiegsjobs und Stellen auf der mittleren Ebene. Amerikanische Rekrutierungsfirmen kann man auch von der Schweiz aus kontaktieren. Die Adressen privater Stellenvermittler sind in Zeitungen und in den Gelben Seiten (Branchenverzeichnisse) unter Arbeitsagenturen (Employment Agencies) zu finden. Ausserdem befassen sich in den USA eine Reihe von Wohlfahrtsvereinen, kirchliche Einrichtungen und Gewerkschaften mit der Vermittlung von Arbeitskräften. An vielen amerikanischen Universitäten gibt es College-Vermittlungsbüros (College Placement Offices), die Beratung und Jobvermittlung anbieten. Für Berufsneulinge sind Karrierezentren (Career centers) interessant, da sie Jobbörsen organisieren, Kontakte zu Unternehmen herstellen, Workshops, Beratungen und Bewerbungstrainings durchführen und Praktika vermitteln.

Diplomanerkennung

In den Vereinigten Staaten gibt es keine einheitliche Behörde für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und anderen Qualifikationen. Internationale Vereinbarungen und die Praxis des US-amerikanischen Bildungssystems und Arbeitsmarktes erkennen die Existenz von drei Anerkennungsbehörden an: 

  • Die Schule oder Hochschuleinrichtung, für Studierende mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, die in den Vereinigten Staaten studieren möchten; 
  • Der Arbeitgebende, wenn es sich um Arbeitssuchende handelt, die im Ausland erworbene Abschlüsse oder andere Qualifikationen vorlegen;
  • Staatliche oder territoriale Zulassungsbehörden für Personen, die einen reglementierten Beruf in den Vereinigten Staaten ausüben wollen und im Ausland erworbenen Abschluss oder eine andere Qualifikation vorlegen.

Die meisten dieser zuständigen Behörden verlassen sich ihrerseits auf die Empfehlungen von Experten, die von den Zeugnisbewertungsdiensten (credential evaluation services) erstellt werden. 

Selbständige Berufsausübung

Bei Aufnahme einer selbständigen Berufstätigkeit in den Vereinigten Staaten sind viele Einzelheiten zu berücksichtigen, die sich in den Bundesstaaten unterscheiden können. Neben verschiedenen Visa-Vorschriften betrifft dies vor allem den rechtlichen und steuerlichen Bereich. Bei Fragen und Zweifeln bietet die schweizerisch-amerikanische Handelskammer Unterstützung an. Schweizer Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit, sich an «Switzerland Global Enterprise» zu wenden. Für den Bereich der Wissenschaften, Bildung, Kunst und Innovation gibt es ein separates Netzwerk mit dem Namen «Swissnex». Es ist in Boston, San Francisco und New York vertreten.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Telefon

Helpline +41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

Zum Anfang