Der Bund, die Bundesstaaten und die lokalen Körperschaften (z.B. Städte) erheben Steuern. Ins Gewicht fällt vor allem die Bundeseinkommenssteuer. Die von den einzelnen Staaten erhobenen Einkommenssteuern sind bedeutend tiefer. Einige Staaten erheben gar keine Einkommenssteuer.

Das Steuersystem und die zu beachtenden Bestimmungen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich bei der ausländischen Person um einen Einwohner oder eine Einwohnerin (Resident) oder einen nicht Einwohner bzw. eine nicht Einwohnerin (NonResident) handelt. Als «Residents» gelten Inhaberinnen und Inhaber einer Green Card sowie Personen, die sich im laufenden Jahr mindestens 31 Tage und zusammen mit den letzten zwei Jahren mindestens 183 Tage in den USA aufgehalten haben. (Aufenthaltstage des Vorjahres werden zu einem Drittel und diejenigen des Vorvorjahres zu einem Sechstel gezählt.)

Doppelbesteuerung

Zwischen der Schweiz und den USA besteht ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei den Einkommenssteuern. Das Abkommen bezieht sich nur auf die US-Federal Income Tax (Bundeseinkommenssteuer):

  • In der Schweiz wohnhafte Personen, die sich vorübergehend in den USA aufhalten und für einen Schweizer Arbeitgeber tätig sind, werden in den USA nur besteuert, wenn ihr Aufenthalt länger als 183 Tage dauert.
  • Lehrlinge und Studierende, die sich ausschliesslich zu Ausbildungszwecken in den USA aufhalten, müssen Studien- und Unterhaltsgelder, die sie von ausserhalb des Aufenthaltsstaates erhalten, nicht als Einkommen versteuern.
  • In den USA ansässige Personen können die auf Dividenden und Zinsen erhobene schweizerische Verrechnungssteuer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise zurückfordern. Seit 1951 gibt es auch ein schweizerisch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen bei den Erbschaftssteuern.

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