Die Einfuhr vieler Waren in die Vereinigten Staaten unterliegt Restriktionen oder ist verboten. Darunter fallen insbesondere Waren, die die Gesundheit der Bevölkerung, die öffentliche Sicherheit, amerikanische Arbeitnehmer, Kinder oder heimische Wildtiere gefährden oder die nationalen Interessen beeinträchtigen könnten.

Die Beschränkungen für die Einfuhr von Waren können sich von Bundestaat zu Bundestaat ändern. Informieren Sie sich bitte vor der Reise über die gesetzlichen Vorschriften des betreffenden Bundestaates.

Zollbehörde der USA

   

Auslandschweizerinnen und -schweizer und der Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen

Aktuelle Problematik

Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.

Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!

Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.

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Effingerstrasse 27
3003 Bern

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